Scheidung
Sie haben sich getrennt und wissen nicht, wie es nun mit der gemeinsamen Immobilie weitergehen soll? Wir klären über die Möglichkeiten auf.
In unseren Ratgebern wollen wir unser Expertenwissen an Immobilieneigentümer weitergeben. Denn wir wissen, dass der Immobilienverkauf eine wichtige Entscheidung ist, die oft mit weiteren großen Veränderungen einhergeht. Drei häufige Gründe für einen Immobilienverkauf sind Alter, Scheidung und Erbe. Für diese drei Themen haben wir umfangreiche Ratgeber erstellt, die sich nicht nur mit dem Verkauf, sondern auch mit anderen Optionen, wie der Vermietung, einem barrierefreien Umbau oder der Immobilienverrentung beschäftigen. Für alle, die den Verkauf selbst in die Hand nehmen möchten, empfehlen wir außerdem unseren Ratgeber zum Privatverkauf und unseren Ratgeber zur Bewertung und Preisfindung.
Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, gibt es eine Menge, das geregelt und entschieden werden muss. Gerade, wenn es Kinder und eine eigene Immobilie gibt. Ein Eheaus führt nicht automatisch zum Hausverkauf.
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie mit der Immobilie nach der Scheidung umgegangen werden oder die Immobilie aufgeteilt werden kann. Unsere Ratgeber geben Ihnen unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
Es gibt drei verschiedene Bewertungsverfahren, die jeweils bei bestimmten Immobilientypen angewendet werden. Wichtig ist es hierbei, einen unabhängigen Immobilienexperten zur Hilfe zu holen. Denn nur eine neutrale und professionelle Wertermittlung schafft eine geeignete Basis für alle weiteren Schritte und Entscheidungen. Zudem gibt es einige Kriterien für die Immobilienbewertung. Dazu gehören unter anderem die Größe und die Lage des Grundstücks und sowie die Ausstattung der Immobilie. Auch der Bodenrichtwert spielt eine Rolle. Das sind nur einige Aspekte zur Immobilienwertermittlung. Mehr Informationen finden Interessierte im Ratgeber Scheidung, der jederzeit auf unserer Webseite heruntergeladen werden kann.
Auch bei der Berechnung der Auszahlung sind mehrere Aspekte von Bedeutung. Dazu zählt auch der ermittelte Immobilienwert. Aber auch die finanzielle Restschuld und die Ansprüche des Zugewinnausgleichs werden für die Berechnung hinzugezogen. Weitere ausführliche Informationen zur Berechnung und allgemein zur Auszahlung, finden sich im Ratgeber Scheidung.
Die Frage, wer das Haus bekommt, hängt von den Ansprüchen ab, die der andere Partner rechtlich stellen darf. Hierbei kommt es auf die Eintragung im Grundbuch an und ob in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde. Zudem ist entscheidend, ob es zu einem Zugewinn durch die Immobilie unter anderem durch Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen während der Ehe kam. Grundsätzlich ist derjenige der Hauseigentümer, der im Grundbuch steht. Beide Ehepartner oder nur einer? Das wirkt sich bei der Trennung auf das Wohnrecht aus. Aber auch mit einem alleinigen Grundbucheintrag kann der benachteiligte Ehepartner Wohnrecht erhalten. Mehr Informationen zu den Ansprüchen bei einer Scheidung finden Interessierte im Ratgeber Scheidung, der jederzeit auf unserer Webseite heruntergeladen werden kann.
Der Ratgeber Scheidung vermittelt Paaren, die vor einer Scheidung stehen, umfangreiches Wissen, um gemeinsam zu einer grundsätzlichen individuellen Entscheidung zu gelangen.
Sie bekommen Antworten auf folgende Fragen:
Nur ein paar Klicks entfernt – laden Sie sich unseren fundierten Ratgeber Scheidung herunter und informieren sich, was bei einer Trennung mit der Immobilie passiert!
Sie haben sich getrennt und wissen nicht, wie es nun mit der gemeinsamen Immobilie weitergehen soll? Wir klären über die Möglichkeiten auf.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind Teil einer Erbengemeinschaft? Wir erklären, welche Möglichkeiten Ihnen hier offenstehen.
Viele Erbfälle in Deutschland sind nicht durch ein Testament geregelt. Zudem bilden sich oft Erbengemeinschaften (sogenannte Gesamthandgemeinschaften). Mit den anderen Miterben zu einer einvernehmlichen Auseinandersetzung zu gelangen, ist in der Regel nicht leicht. Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es gut, sich im Vorfeld zu informieren, wie eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann.
Unsere Ratgeber geben Ihnen unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
Es wurde gesetzlich im deutschen Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz bestimmt, dass jeder der erbt, eine Steuer auf den Nachlass zu zahlen hat. Die Höhe der Erbschaftssteuer ergibt sich aus dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Dieser Wert wird durch einen Gutachter des Finanzamtes ermittelt. Übersteigt dieser ermittelte Wert den Steuerfreibetrag, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden, die in der Regel sofort beglichen werden muss. Es ist aber auch möglich, eine Stundung oder eine Streckung mit dem Finanzamt auszuhandeln. Mehr über die Erbschaftssteuer und die Steuerfreibeträge erfahren Sie im Ratgeber Erbe, den Sie sich auf unserer Webseite herunterladen können.
Bei einer Erbengemeinschaft, auch Gesamthandsgemeinschaft genannt, ist das Ziel die Auseinandersetzung zwischen allen Miterben. Das gelingt auf verschiedenen Wegen. Entweder die Immobilie wird selbst genutzt, vermietet oder verkauft. Dabei können Miterben ausgezahlt werden. Bei Streitigkeiten, die oft bei Erbengemeinschaften vorkommen, ist es immer gut, einen Mediator dazu zu holen. Wenn Sie ausführliche Informationen zu möglichen Lösungsansätzen und einem möglichst streitarmen Vorgehen bei der Auflösung von Erbengemeinschaften erhalten möchten, laden Sie sich gerne unseren Ratgeber Erbe herunter.
Der Ratgeber Erbe hilft Einzelerben und Erbengemeinschaften sich zu entscheiden, wie mit der geerbten Immobilie umgegangen werden soll.
Sie erhalten Erklärungen zu grundsätzlichen Begriffen und mögliche Wege, wie Erben die Auseinandersetzung mit dem Nachlass führen können.
Nur ein paar Klicks entfernt – laden Sie sich unseren fundierten Ratgeber Erbe herunter und informieren sich, was bei einer Trennung mit der Immobilie passiert!